Es sollte Internet-Netzwerkbetreibern nicht möglich sein anhand von
Absender,
Empfänger,
* oder Inhalt (inklusive TCP-Port!)
den Netzverkehr zu priorisieren. Eine solche Verletzung würde eine Wettbewerbsverzerrung und eine Überwachungsmaßnahme darstellen. Es steht Internetanbietern frei Flatrates mit unterschiedlichen Bandbreiten oder unterschiedlichen Datenmengen zu verkaufen, was auch Sinne der Netzneutralität ist. verkaufen. Eine Diskriminierung anhand von beteiligten Personen oder übertragenen Inhalt darf allerdings auf keinen Fall stattfinden. Im Elektrizitätsgeschäft werden besonders reichen Personen auch nicht besonders hohe Rechnungen gestellt, sondern die gleichen Preise pro Kilowattstunde wie jeder anderen Person auch.
Eine solche Regelung ist international festzulegen, da z.B. manche Internetangebote nur über Leitungen erreichbar sind, die über andere Länder führen, welche z.B. die Netzneutralität verletzen könnten. Auch wären von einer Verletzung der Netzneutralität in einem Land auch alle Nutzer betroffen, die mit Nutzern dieses Landes kommunizieren möchten.