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Internationale Inhaltsrechte


Ähnlich des Schengener Abkommens erlaubt ein gemeinsames Inhaltsrecht, über das gesamte vereinte Netz mit einheitlichen Regeln zu kommunizieren. Urheberrecht, Datenschutz und weitere Inhaltsrechte sollten in jedem Land, das mitmacht, identisch sein.


Diskussionen

  • Der Vorschlag sollte geteilt werden in Zivilrecht und Strarecht.

    Urheberrecht und "Intellectual Property" -rights sind eher zivilrechtliche Probleme nichtautorisierter Verwendung geistigen Eigentums.

    Strafrechtlich relevant sind die in verschiedenen Staaten vorhandenen "Gesinnungsgesetze". In Europa mag z.B. das Gesetz der Holocaustleugnung- oder Relativierung ein Beispiel sein. Dieses hat z.B. den Nachteil, dass der Begriff selbst weder bei uns noch international einheitlich definiert ist, es fehlt sogar die Angabe desjenigen, der die Autorität der Definition hat. In Frankreich ist es zusätzlich verboten; die Nürnberger Tribunale, den Genozid an den Armeniern oder das gute Verhalten französischer Besatzer in Nordafrika zu bezweifeln. Prinzipiell hat diese Unterschiedlichkeit der Gesetzgebung und nicht-Einheitlichkeit der Definitionen die Rechtssicherheit des Bürgers in der EU beseitigt. Was in dem einem Mitgliedsstaat legal ist, ist im Anderen bereits strafbar. Dieses Problem hat auch Rückwirkungen auf andere Europa-Rechte wie die Freizügigkeit etc. Wie begegnet man diesem Problem?

    • Indem man Zweifel an irgendetwas einfach aufgrund der Meinungsfreiheit zulässt. Es sollte nicht Gesetze auf Internetinhalte geben, die international gelten, und andere, die nur national gelten. Denn dann kommt man wieder genau zu der Zersplitterung, die man durch die Internationalisierung der Inhaltsrechte verhindern möchte.

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